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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Die Lkw-Maut in Deutschland gilt ab 1. Juli 2024 auch für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse. Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme können ab sofort über die Toll Collect-Website gemeldet werden. (Foto: © sylv1rob1/123RF.com)
Vorlesen:
März 2024
Ab Juli gilt die Lkw-Maut bereits ab 3,5-Tonnen. Für Handwerker gibt es eine Ausnahme. Betriebe, die unter die Handwerkerausnahme fallen, können ihre Fahrzeuge bereits jetzt auf der Website von Toll Collect melden.
Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auf Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland auch für Fahrzeuge mit einem Gewicht mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen. Wichtig: Seit 1. Dezember 2023 wird nicht mehr auf die "zulässige Gesamtmasse" Bezug genommen, sondern auf die "technisch zulässige Gesamtmasse" (tzGm). Das ist bei der Grenze zu 7,5 Tonnen zu beachten. Handwerkerfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings von der Mautpflicht befreit (sogenannte "Handwerkerausnahme"). Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei der bekannten "Handwerkerregelung", aber ohne Kilometerbegrenzung.
Auf der Toll Collect-Website können Handwerker ab sofort ihre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen tzGm melden, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind. Die Meldung ist freiwillig. Mit diesen Informationen können aber Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden, berichtet das Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Bei Mautkontrollen muss man nachweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise müssen in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorgezeigt werden.
Quellen: Bundesamt für Logistik und Mobilität; Toll Collect
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